Hausaufgabenkonzept der Max-Kienitz-Schule
A: Funktion von Hausaufgaben
Hausaufgaben unterstützen den Lernprozess der Schülerinnen und Schüler und ergänzen den Unterricht. Sie dienen der Anwendung und Sicherung im Unterricht erworbener Kenntnisse und Kompetenzen. Hausaufgaben fördern die Selbstständigkeit und Selbstorganisation von Lernprozessen.
B: Umfang und Schwierigkeitsgrad von Hausaufgaben
Die schriftlichen Aufgaben sollen von den Schülerinnen und Schülern ohne fremde Hilfe und in der vorgesehenen Zeit zu bewältigen sein. Beim Erteilen von Hausaufgaben soll das Alter und die Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler Berücksichtigung finden. Der zeitliche Aufwand für die Erledigung der schriftlichen Hausaufgaben auf den einzelnen Unterrichtstag sollte im Durchschnitt folgende Richtwerte nicht überschreiten:
Jahrgangsstufe 1 und 2: 30 Minuten
Jahrgangsstufe 3 und 4: 45 Minuten
Jahrgangsstufe 5 und 6: 60 Minuten
Die in einer Klasse unterrichtenden Lehrkräfte koordinieren ihre Anforderungen an die Hausaufgaben-Zeit. Von Freitag zu Montag sollen keine Hausaufgaben erteilt werden.
C: Grundsätze
- Die Erledigung der Hausaufgaben ist für jede Schülerin und jeden Schüler eine Pflicht.
- Hausaufgaben ergeben sich aus dem Unterricht und sind in diesen eingebunden.
- Hausaufgaben werden regelmäßig, angemessen und zeitnah kontrolliert.
Aufgaben der Schüler
- Die Schülerinnen und Schüler schreiben ihre Hausaufgaben ordnungsgemäß in das Hausaufgabenheft. Ab Klasse 3 erfolgt dies selbstständig durch die Schülerinnen und Schüler.
- Sie fertigen ihre Hausaufgaben selbstständig an und achten dabei auf Inhalt, Vollständigkeit und Form.
- Haben Schülerinnen und Schüler ihre Hausaufgaben vergessen, informieren sie die betreffende Lehrkraft vor Unterrichtsbeginn. Erfolgt dies nicht, spätestens bei der Kontrolle derselben, wird es als Betrugsversuch gewertet und hat Konsequenzen für die Schülerinnen und Schüler.
- Sie können einen bereits erworbenen Hausaufgaben-Gutschein einlösen.
- Vergessene oder unvollständige Hausaufgaben werden grundsätzlich zum folgenden Unterrichtstag nachgeholt und selbstständig vorgezeigt.
- Werden die Hausaufgaben zum wiederholten Mal nicht nachgearbeitet, müssen sie unter Aufsicht einer Lehrkraft in der Schule nach dem Unterricht angefertigt werden. Die Eltern werden über den entsprechenden Termin zuvor in Kenntnis gesetzt.
- Bei Abwesenheit oder Krankheit sind die Schülerinnen und Schüler verpflichtet, Versäumtes nachzuarbeiten.
Aufgaben der Lehrer
- Alle Hausaufgaben sollten für die Schülerinnen und Schüler gut verständlich sein.
- Die Lehrerinnen und Lehrer schreiben die Hausaufgaben für die Klassen 1 und 2 grundsätzlich an die Tafel und achten darauf, dass die Schülerinnen und Schüler genügend Zeit zum Eintragen haben. (Im Anfangsunterricht werden zunächst die mit den Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern verabredeten Zeichen für die Hausaufgaben verwendet.)
- Die Lehrerinnen und Lehrer kontrollieren Hausaufgaben regelmäßig und gehen auf eventuelle Probleme der Schülerinnen und Schüler bei der Bewältigung der Aufgaben ein. (Es kann durchaus möglich sein, dass eine tägliche Kontrolle nicht immer erfolgt.)
- Mit zunehmendem Alter der Schülerinnen und Schüler wird die Kontrolle durch die Lehrkraft ergänzt durch gegenseitige Korrektur der Schülerinnen und Schüler sowie durch Selbstkontrolle.
Aufgaben der Eltern
- Die Eltern sollen ihrem Kind gegenüber ein positives Interesse für die Hausaufgaben zeigen.
- Die Eltern kontrollieren regelmäßig das Hausaufgabenheft, in Klasse 1 bis 3 täglich, ab Klasse 4 einmal wöchentlich.
- Sollten Kinder regelmäßig mehr Zeit als vereinbart zur Erfüllung ihrer Hausaufgaben benötigen, informieren die Eltern die zuständige Lehrkraft durch einen Eintrag bzw. eine Mitteilung im Hausaufgabenheft.
Aufgaben des Hortes / der Kita
- Der Hort / die Kita gibt den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, ihre Hausaufgaben selbstständig an einem ruhigen Platz zu erledigen.
- Sie verabreden Regeln für die Hausaufgaben-Zeit und achten auf deren Einhaltung.
- Für die Richtigkeit ist der Hort / die Kita nicht verantwortlich.
Schlussbemerkungen
Das Hausaufgabenkonzept wird den Eltern auf der ersten Elternversammlung im Schuljahr vorgestellt. Nachzulesen ist es auf der Homepage der Max-Kienitz-Schule.
Beschluss der Lehrerkonferenz am: 25.03.2019
Beschluss der Schulkonferenz: 25.03.2019